Ein Nutzwertgutachten / eine Parifizierung gem. § 9 WEG dient zur Errichtung von Wohnungseigentum und ist zusammen mit dem Wohnungseigentumsvertrag Grundlage zur Eintragung der Eigentumsanteile im Grundbuch.
Sie erhalten einen Rund-um-Service für die Erstellung des Gutachtens. Das beinhaltet
- die Feststellung, ob das gegenständliche Objekt überhaupt eigentumsfähig ist
- die Evaluierung der vorhandenen Pläne und Unterlagen
- im Bedarfsfall die Erstellung von aussagekräftigen Unterlagen als Grundlage für das Gutachten durch langjährige + erfahrene Partnerbüros
- die Erstellung des Nutzwertgutachtens gemäß den derzeit geltenden Gesetzen, Ö-Normen und Empfehlungen des Sachverständigenverbandes
Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
WANN BENÖTIGEN SIE EIN NUTZWERTGUTACHTEN?
Die Notwendigkeit besteht zum Beispiel, wenn
- Sie ein Zinshaus besitzen und die vorhandenen Wohnungen separat veräußern, vererben oder verschenken möchten
- Sie Bauträger sind und im Rahmen eines Bauprojektes Wohnungseigentum begründen wollen
- Sie eine Eigentumswohnung besitzen und Veränderungen durchgeführt haben, die die Miteigentumsanteile um mehr als 10% verändern
- Sie Ihren zuvor als Zubehör parifizierten Autoabstellplatz separat verkaufen möchten
- Sie einen Dachboden kaufen und diesen dann ausbauen, um ihn selber zu nutzen oder zu veräußern
- Sie ideeller Eigentümer an einem Mehrparteienhaus sind und Ihre Eigentumsverhältnisse genau festlegen möchten
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN UND WELCHE UNTERLAGEN SIND ERFORDERLICH?
Grundsätzlich sind folgende Erfordernisse zu prüfen:
- Ist die Liegenschaft wohnungseigentumsfähig?
- Ist die Liegenschaft baubewilligt?
- Wenn ja, besteht ein Konsens zwischen den bewilligten Bauplänen und der Naturaufnahme vor Ort?
- Gibt es schon ein Nutzwertgutachten und einen Wohnungseigentumsvertrag?
- Wie soll die Aufteilung der Liegenschaft erfolgen bzw. welche Aufteilung ist gesetzeskonform und zweckmäßig?
- Welche Zustimmungen sind erforderlich, um parifizieren zu können?
Ich benötige von Ihnen folgende Unterlagen:
- Baubewilligungsbescheid
- Kopie der Einreichpläne mit Bewilligungsstempel
- Baubeschreibung
- Pläne des IST-Zustandes als pdf Datei
Ich unterstütze Sie selbstverständlich gerne bei der Beschaffung aller Dokumente und Erfordernisse.
Falls Sie die Pläne als Anhang für das Nutzwertgutachten durch Ihren Planer erstellen lassen können, übermittele ich Ihnen eine Aufstellung der zu beachtenden Punkte bezüglich der Gestaltung der Pläne.
Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, Ihnen eine unkomplizierte Abwicklung in Abstimmung mit dem Vertragserrichter und dem Grundbuchamt zuzusichern.
Die Kosten für ein Nutzwertgutachten hängen vom Aufwand und von der Anzahl der bewerteten Wohnungseigentumsobjekte ab und werden individuell errechnet. Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot.